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Versicherunsschutz für Imker
Die Imkerei ist eine Profession, die auf besondere Weise ökonomische mit ökologischen Interessen verbindet und daher einen hohen Stellenwert genießt.
Wir freuen uns daher, Ihnen mit den Imkerversicherungen einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu gewährleisten, bei dem Sie als Imker an der Stärke einer Gemeinschaft durch den Deutschen Imkerbund und die Landesverbände partizipieren.
- Diese Versicherungen sind in der Mitgliedschaft in einem Imkerverein im LVThI enthalten:
"Imker-Global" beinhaltet die Imker-Haftpflicht
- Übersicht zur Imker-Global-Versicherung (2014)
- Schaden Anzeige
- Schaden Gutachten
- Haftpflicht-Schaden-Anzeige
Imker-Unfall-Versicherung
Imker-Rechtschutz-Versicherung
Die Beitragshöhe für diese Versicherungen beträgt zur Zeit:
pro Mitglied - 16,60 €/Jahr
pro Mitglied ohne Bienenvolk - 6,00 €/Jahr
Mitglieder bis 18 Jahre und Ehrenmitglieder,
sind vom Versicherungsbeitrag freigestellt
Stand: 01.01.2020
Bei diesen Versicherungen, muss man mit
Gaede & Glauert selbst in Verbindung treten
IMKER-ZUSATZVERSICHERUNG | ||
Versicherungsumme | Beitrag | |
---|---|---|
Sufe I | 5.000,00 € | 20,00 € |
Sufe II | 10.000,00 € | 30,00 € |
Stufe III | 20.000,00 € | 40,00 € |
Imker-Kfz-Versicherung
VERGLEICHEN SIE UND WECHSELN SIE JETZT!
Zur Beantragung hilft Ihnen unser Telefonservice!
Bitte legen Sie zum Telefonat Ihren Fahrzeugschein und Ihre aktuelle Beitragsrechnung bereit.
Telefonservice: 0180 1 37 60 00
Mo.-Fr. 9.00-17.00 Uhr
(Rufen Sie uns aus dem Bundesgebiet zum Ortstarif an, z. B. T-Net 12 Cent / Min.)
WICHTIG!
Unser Telefonservice-Team erfasst Ihre Daten und errechnet Ihnen Ihre persönliche Imker-Plus Kfz-Prämie. Weiter bitten wir Sie, parallel die beiden PDF Dokumente vollständig auszufüllen und auszudrucken oder unser Kontaktformular zu benutzen. Auch dabei helfen Ihnen unsere Servicekräfte.
Weiter bitten wir Sie, parallel die beiden PDF Dokumente vollständig auszufüllen und auszudrucken oder unser Kontaktformular zu benutzen. Auch dabei helfen Ihnen unsere Servicekräfte.
- Bitte senden Sie das erste Dokument zur Beantragung Ihres neuen Vertrages ausgefüllt an uns.
- Sie können Ihre aktuelle Versicherung kündigen:
- mit Frist von einem Monat zum Ende eines
Versicherungsjahres (Fristende 30.11.)
-sofort bei Fahrzeugwechsel durch den Kauf eines
Neu- oder Gebrauchtwagens
Achtung:
Die Kündigung des alten Vertrages ist nur möglich, wenn der jetzige Versicherungsnehmer im eigenen Namen kündigt.
Folgende wichtige Versicherungsregeln und Fristen sollten im Schadensfall beachtet werden:
- Fristen beginnen mit der ersten Schadensfeststellung bzw. Schadensvermutung
- bis zum 3. Tag Meldung beim Vorsitzenden des zuständigen Imkervereins, bei Verdacht einer strafbaren Handlung gilt diese Frist auch für eine Meldung bei der Polizei.
- bis zum Ablauf von 3 Monaten ist der Schaden mit all seinen Unterlagen über den Verantwortlichen für Versicherungsfragen des Landesverbandes (K. Key) bei unserer Versicherung Firma Gaede & Glauerdt anzuzeigen.
- Eine Verlängerung der Frist auf maximal 6 Monate ist möglich, wenn innerhalb der drei
Monate ein entsprechender Antrag mit Begründung durch die Firma Gaede & Glauerdt
statt gegeben wurde.
Imker bis 25 Bienenvölker können sich freiwillig gegen Unfälle versichern, ab 26. Volk Pflicht. Für Nebenerwerbs- und Berufsimker Pflicht.
Für die Tierseuchenkasse besteht Meldepflicht für jeden Imker. Die Beitragshöhe beträgt 0,50 € / Bienenvolk aber mind. 6,00 €.